BMF, 15.6.2012, IV C 3 - S 2257-c/07/10012 :008

Bezug: Bericht des Bundeszentralamtes für Steuern vom 20.4.2012, St II 3 – S 2257-c – 5/2012
  zuletzt BMF-Schreiben vom 16. sowie 29.5.2012, IV C 3 – S 2257-c/07/10012: 008; DOK-Nr. 2012/0401355; IV C 3 – S 2257-c/10/10013; DOK-Nr. 2012/0461263
  Schreiben des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg vom 6.6.20121, 3 – S 225.7c/6

1 Anlage

Der Inhalt und der Aufbau des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes zum Rentenbezugsmitteilungsverfahren sind vom BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden zu bestimmen. Zur Steigerung der Datenqualität im Rentenbezugsmitteilungsverfahren ist es notwendig, den amtlich vorgeschriebenen Datensatz (Meldegrund MZ01) anzupassen.

Als Basis zur Entwicklung des dafür notwendigen Datensatzes übersende ich die mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte Datensatzbeschreibung sowie den Fehlerkatalog mit der Bitte um weitere Veranlassung (Anlage 1). Ferner bitte ich Sie, das entsprechende Dokument im Internet auf Ihrer Homepage entsprechend anzupassen.

a.pdf

 

Normenkette

EStG § 22a

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