Die Ausführungen zeigen, dass durch die Steuervergünstigung von § 19a EStG durchaus attraktive lohnsteuerrechtliche Anreize für die Gewährung von Mitarbeiterbeteiligungen gesetzt werden. Hinsichtlich der teilweise nicht fest umrissenen Anspruchsvoraussetzungen sollte der Gesetzgeber nachschärfen. Dies steht auch zu erwarten, da die Ampel-Koalition eine noch attraktivere Ausgestaltung des Steuerrechts bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung für Start-ups angekündigt hat.[75]
Service: BMF v. 16.11.2021 – IV C 5 - S 2347/21/10001:006 – DOK 2021/1192053, EStB 2021, 19 (Apitz) (in dieser Ausgabe) abrufbar unter steuerberater-center.de
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