Im deutschen Nachbarland Polen ist bereist seit Januar 2018 die elektronische Übermittlung von umsatzsteuerrelevanten Daten ans Finanzamt Pflicht. Monatlich müssen Unternehmen Informationen zu Einkäufen und Verkäufen auf digitalem Weg im SAF-T-Format ("Standard Audit File for Tax") dem Fiskus digital zur Verfügung stellen. Die Regelung schließt auch ausländische Unternehmen mit ein, die in Polen umsatzsteuerpflichtig registriert sind sowie die Betriebsstätten ausländischer Rechtsträger in Polen. Wer sich nicht daran hält, dem drohen empfindliche Geldstrafen.

Seit 1. Juli hat Polen sein Umsatzsteuergesetz außerdem um eine weitere Komponente erweitert: Das Split-Payment-Verfahren dient dazu, gezielt gegen Steuerhinterziehung im B2B-Geschäft vorzugehen und umfasst ausschließlich Umsatzsteuerpflichtige, die ein Bankkonto in Polen besitzen. Demnach sind Zahlungen nur dann zu leisten, wenn eine elektronische Rechnung zuvor eingegangen ist.

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