Zusammenfassung

 
Überblick

Wenn es um die Digitalisierung geht, scheint die deutsche Steuerverwaltung hinten zu liegen. Wie andere Länder die Digitalisierung in der Finanzverwaltung für sich nutzen.

Digitale Vorreiter der Steuerbranche

Von der verpflichtenden E-Rechnung bis zur automatischen Umsatzsteuerermittlung: In zahlreichen europäischen und außereuropäischen Ländern nutzen Finanzverwaltungen bereits digitale Lösungen, um Prozesse besser zu steuern. Kaum ein Steuergebiet hat die digitale Transformation dabei bereits so stark erfasst wie den Bereich der indirekten Steuern. Nicht verwunderlich: Die Massen an Umsatzsteuerdaten können dadurch effizienter bearbeitet und automatisiert abgewickelt werden. Zugleich dient die Digitalisierung dazu, eine der aufkommensstärksten und betrugsanfälligsten Steuereinnahmequellen besser zu überwachen und nicht zuletzt steuerliche Mehreinnahmen zu generieren.

Ihren Anfang nahm die Digitalisierung der Steuerbranche 2005 mit dem durch das OECD spezifizierte Dateiformat für die digitale Steuerprüfung "Standard Audit File for Tax", oder auch SAF-T, das seitdem in Ländern wie Portugal, Österreich oder auch Polen umgesetzt wurde. Bis heute sind viele weitere digitale Lösungen hinzugekommen. So hat Estland alle Vorgänge der öffentlichen Verwaltung bereits komplett digitalisiert.

Spanien als europäischer Vorreiter beim Clearance-System

Das aus Südamerika stammende Clearance-System nutzt Spanien bereits seit 1.7.2017.

Das "Sistema de Suministro Inmediato de Informacion – SII" verpflichtet Unternehmen dazu, umsatzsteuerrelevante Angaben zu Aus- und Eingangsrechnungen zeitnah an das Finanzamt zur Kontrolle zu übermitteln. Betroffen sind große Unternehmen mit mehr als sechs Millionen Euro Umsatz. Kleine und mittelständische Unternehmen können auf freiwilliger Basis über das System Steuerinformationen an die Behörde senden.

Vorteilhaft ist die E-Invoicing-Lösung insbesondere, da sie Umsatzsteuer praktisch in Echtzeit generiert (Real-Time-Umsatzsteuer). Die Steuerbehörde nutzt die gelieferten Informationen, um die Steuerdaten des Steuerpflichtigen für Mehrwertsteuerzwecke aufzubereiten. Dadurch vereinfacht sich auch die Steuererklärung für die Unternehmen. Zugleich verhindert das Clearance-System Umsatzsteuerbetrug in großem Stil. Nächster Schritt in Richtung Digitalisierung: Bis 2020 soll die spanische Verwaltung komplett digitalisiert werden.

Elektronische Rechnungen in Italien Pflicht

Seit 1.1.2019 geht Italien mit seiner Digitalisierungslösung noch einen Schritt weiter als Nachbarland Spanien: Flächendeckend sind Unternehmen zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen (E-Invoice) verpflichtet. Diese müssen über das xml-Format ausgestellt und über das offizielle Austauschsystem "Sistema di Interscambio" (Sdl) versendet und digital archiviert werden. Die Regelung betrifft sowohl Rechnungen aus B2B- wie auch B2C-Geschäften. Sie gilt allerdings nur für interne Abwicklungen. Grenzüberschreitende Geschäfte sind bisher nicht betroffen.

Die digitale Datenübermittlung nach dem italienischen Vorbild birgt überzeugende Vorteile für Fiskus und Wirtschaft: Die Umsatzsteuerschuld kann exakt bestimmt und mit den Angaben der Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeglichen werden. Außerdem macht sie den Vorsteuerabzug aus Papierrechnungen unnötig, während die einheitliche Datenübermittlung den gesamten Prozess vereinfacht. Dies entlastet nicht nur die Wirtschaft, sondern senkt auch die Bürokratiekosten. Italiens Zielstellung: Durch die Systemumstellung soll der massive Umsatzsteuerbetrug eingedämmt werden. Zugleich sichert sich der Fiskus steuerliche Mehreinnahmen in Höhe von mehreren Milliarden Euro.

Großbritannien mit Digitalisierungsprojekt "Making Tax Digital"

In Sachen Digitalisierung hat sich Großbritannien große Ziele gesetzt. Die britische Regierung möchte künftig eine der digital fortschrittlichsten Steuerverwaltungen der Welt auf die Beine stellen. Mit der Einführung von "Making Tax Digital" startete sie im April 2019 ihre Digitalisierungsoffensive. Der digitale Dienst dient allen in Großbritannien registrierten Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Umsatz über 85.000 Pfund dazu, alle steuerrelevanten Transaktionen digital zu erfassen und digitale Umsatzsteuererklärungen beim HMRC einzureichen. Die Finanzverwaltung erhofft sich dadurch Mehreinnahmen in Millionenhöhe. Außerdem besitzt seit April 2019 jeder Steuerzahler und jedes Unternehmen ein eigenes digitales Konto, dass relevante Informationen zur Steuerberechnung in Echtzeit erhebt. Steuerdaten sind dadurch effizienter und unkomplizierter einsehbar. Auch die digitale Interaktion mit der Finanzverwaltung ist möglich.

Digitalisierungsweltmeister Estland

Ein Musterbeispiel für Digitalisierung: Während des Internetbooms hat Estland konsequent seine Behörden- und Verwaltungsaufgaben digitalisiert. Als Digitalisierungsweltmeister setzt die baltische Republik auf das Once Only-Prinzip. Die Daten jedes Bürgers sind zentral und digital gespeichert. Behörden und Verwaltungen können rollenbasiert darauf zugreifen. So kann die Finanzbehörde nur solche Daten einsehen, die für die Steuerberechnung relevant sind.

Außerdem besitzt nahezu jeder Bürger einen elektronischen Personalausweis, der für alle Behördenaufga...

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