Überblick

Mit dem Stichtag 1.7.2021 hat die Bundesregierung die energetische Forderung umgestellt. Die bisherigen Programme 151, 152, 153 und 167 sowie die dazugehörigen Zuschüsse wurden zum 30.6.2021 eingestellt. Die neuen Programme haben ihren Schwerpunkt weiterhin in der Minderung des Energieverbrauchs sowie der Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes. Die neuen Programme fördern nicht nur die Sanierung, sondern auch den Neubau von Wohnungen. Nichtwohnungen werden über gesonderte Programme gefördert und sind daher nicht Bestandteil dieses Beitrags. Die Bundesmittel werden im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) durch die KfW-Bank in Form von zinsverbilligten Darlehen und Zuschüssen vergeben.

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