Im Gegensatz zum Programm 261 werden hier nicht ganze Gebäude, sondern nur Einzelmaßnahmen gefördert. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme an einem fertigen Gebäude durchgeführt wird und dieses Gebäude zu Wohnzwecken genutzt wird. Die Einzelmaßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen (TMA) der Förderrichtlinie dieses Programms entsprechen. Die maßgeblichen Werte ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz.

Einzelmaßnahmen

Folgende Einzelmaßnahmen werden gefördert:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle
  • Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen sowie die Erneuerung und Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen (Tageslichtversorgung muss optimiert werden)
  • Maßnahmen an der Anlagentechnik (ausgenommen Heizung)
  • Einbau oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeerzeugung
  • Gas-Brennwertheizung
  • Gas-Hybridheizung
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybrid)
  • Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
 
Wichtig

5-Jahres-Frist beachten

Die Einzelmaßnahmen werden nur gefördert, wenn für das Gebäude der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens 5 Jahre vor der Antragstellung gestellt wurde.

 
Praxis-Tipp

Austausch von Ölheizungen

Es wird ein Bonus gewährt, wenn eine Ölheizung gegen eine Biomasse-Anlage, Wärmepumpe, Hybridanlage, innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien oder eine Wärmeübergabestation eines Netzes ausgetauscht wird.

Heizungsoptimierung

Neben diesen Einzelmaßnahmen wird auch die Heizungsoptimierung im Bestandsgebäude gefördert. Die Optimierungen müssen zu einer höheren Energieeffizienz führen.

Fachplanungen und Baubegleitung

Nutzen Sie für die energetischen Sanierungen Expertenwissen, bekommt man diese Aufwendungen gefördert. Die Aufwendungen umfassen die Kosten für die energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen.

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