Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, also nicht direkt bei der KfW-Bank.
Zeitpunkt des Antrags
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme (Bau, Kauf oder Sanierung) zu stellen. Als Maßnahmenbeginn wird der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen angesehen. Dies gilt nicht für Planungs- und Beratungsleistungen. Bei einem Ersterwerb gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Beginn der Maßnahme.
Die erforderlichen Anträge und Antragsunterlagen können auf der Webseite der KfW-Bank (www.kfw.de/261) heruntergeladen werden. So kann man bereits vorab prüfen, ob man die Programmanforderungen erfüllt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen