120.000 EUR

Die Darlehenshöhe beträgt bei einem normalen Effizienzhaus 120.000 EUR je Wohneinheit.

150.000 EUR

Bei einem Neubau und erreichen der EE-Klasse oder NH-Klasse sowie den Standard 40 Plus werden maximal 150.000 EUR gewährt. Die Bemessungsgrundlage für die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten orientiert sich an der Anzahl der neu errichteten Wohnungen. Beim Ersterwerb richtet sich die Bemessungsgrundlage nach der Anzahl der erworbenen Wohnungen.

Bei Sanierungen zur EE-Klasse beträgt der Förderbetrag ebenfalls 150.000 EUR je Wohnung. Maßgeblich für die Höchstgrenze der Förderbeträge ist die Anzahl der Wohnungen nach der Sanierung. Dies gilt auch bei der Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen.

Energetische Fachplanung

Für die energetische Fachplanung und die Baubegleitung erhält man nochmals

  • 10.000 EUR pro Vorhaben, wenn es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt;
  • 4.000 EUR pro Wohneinheit, max. 40.000 EUR pro Vorhaben, wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt.

Bei einer Nachhaltigkeitszertifizierung werden zusätzlich gefördert

  • 10.000 EUR pro Vorhaben, wenn es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt;
  • 4.000 EUR pro Wohneinheit, max. 40.000 EUR pro Vorhaben, wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt.

100 % der förderungsfähigen Kosten werden gefördert. Die Umsatzsteuer kann ebenfalls finanziert werden, wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

 
Praxis-Tipp

Erneute Sanierung desselben Objekts

Wird durch eine erneute Sanierung eine höhere Effizienzstufe erreicht, kann diese Sanierungsmaßnahme ebenfalls mit einem eigenen Höchstbetrag gefördert werden. Ein Objektverbrauch ist nicht vorgesehen.

2.5.1 Tilgungszuschuss

Ebenfalls reizvoll an dieser Förderung sind die Tilgungszuschüsse. Dabei gilt: Je höher der Effizienzstandard, je höher der Tilgungszuschuss. Auch hier wird wieder zwischen Neubau und Sanierung unterschieden. Die Tilgungszuschüsse werden nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt aber nicht an den Darlehensnehmer direkt, sondern wird dem Darlehensbetrag gutgeschrieben. Damit verkürzt sich die Darlehenslaufzeit entsprechend.

Tilgungzuschüsse Neubau und Ersterwerb

 
Effizienzhaus Tilgungszuschuss in % vom Kreditbetrag je Wohneinheit max. Betrag je Wohnung
40 Plus 25 37.500 EUR
40 20 24.000 EUR
40 EE oder NH 22,5 33.750 EUR
55 15 18.000 EUR
55 EE oder NH 17,5 26.250 EUR

Für die Baubegleitung wird ebenfalls ein Tilgungszuschuss gewährt (siehe Tabelle)

 
Immobilie Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit max. Betrag je Wohnung
Ein- oder Zweifamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus 50 5.000 EUR
Eigentumswohnungen 50 2.000 EUR
Mehrfamilienhäuser (mehr als 3 Wohnungen) 50 2.000 EUR, max. 20.000 EUR

Bei einer Nachhaltigkeitszertifizierung erhält man die gleichen Tilgungszuschüsse wie bei der Baubegleitung.

Tilgungszuschüsse Sanierung

 
Effizienzhaus Tilgungszuschuss in % vom Kreditbetrag je Wohneinheit max. Betrag je Wohnung
40 45 54.000 EUR
40 EE 50 75.000 EUR
55 40 48.000 EUR
55 EE 45 67.500 EUR
70 35 42.000 EUR
70 EE 40 60.000 EUR
85 30 36.000 EUR
85 EE 35 52.500 EUR
100 27,5 33.000 EUR
100 EE 32,5 48.750 EUR
Denkmal 25 30.000 EUR
Denkmal EE 30 45.000 EUR

Wird ein Sanierungsfahrplan genutzt, ist ein zusätzlicher Tilgungszuschuss von 5 % möglich. Zu den Tilgungszuschüssen zur Baubegleitung bei Sanierungen siehe oben. Diese entsprechen den dort genannten Tilgungszuschüssen.

2.5.2 Konditionen

Laufzeiten

Die Mindestlaufzeit für ein Darlehen beträgt 4 Jahre. Je nach Laufzeit werden 1 bis 5 tilgungsfreie Jahre vereinbart.

 
Laufzeit Tilgungsfreie Jahre Zinsbindung
4 bis 10 Jahre 1-2 10 Jahre
10 Jahre endfällig* Tilgung am Laufzeitende 10 Jahre
10 bis 20 Jahre 1-3 10 Jahre
20 bis 30 Jahre 1-5 10 Jahre

*Es handelt sich hierbei um ein Endfälligkeitsdarlehen. Während der Laufzeit werden nur die Zinsen ratierlich zurückgezahlt. Der eigentliche Darlehensbetrag wird erst am Ende der Laufzeit in einer Summe getilgt.

Zinssätze

Die KfW-Bank bietet regelmäßig für jedes Programm Programmzinsen an. Bei Abschluss des Darlehensvertrags wird der Zinssatz zugrunde gelegt, der bei Antragseingang gültig war. Sollte der Zinssatz bei Vertragsunterzeichnung günstiger sein, wird dieser Zinssatz zugrunde gelegt. Kurz vor Ende der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW-Bank ein neues Angebot. Die aktuellen Zinssätze können unter www.kfw.de/konditionen abgefragt werden.

Bereitstellung

Das beantragte Darlehen wird zu 100 % ausgezahlt. Die Darlehenssumme kann in einer Summe oder auch in Teilsummen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate. Diese kann auf 24 Monate verlängert werden. Allerdings ist das nicht kostenlos. Ab dem 13. Monat wird eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat verlangt. Berechnungsgrundlage sind die noch nicht ausgezahlten Darlehensbeträge.

 
Wichtig

Verwendungsfrist 12 Monate

Das Darlehen muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Abruf dem vereinbarten Verwendungszweck zugeführt werden. Bei der Überschreitung der Frist kann die KfW-Bank einen Zinszuschlag verlangen.

Tilgung

Die Tilgung erfolgt in ...

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