Ab dem 1.1.2016 beträgt der anzuwendende Kapitalisierungsfaktor 13,75.

§ 203 Abs. 2 BewG ermächtigt das BMF durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Kapitalisierungsfaktor an die Entwicklung der Zinsstrukturdaten anzupassen.

Mit der Herabsetzung des Kapitalisierungsfaktors wurde die steuerliche Belastung vermindert.

 
Hinweis

Zu hoher Kapitalisierungsfaktor

Ist der Kapitaliserungsfaktor aber zu hoch, was möglich ist, kann sich das an anderer Stelle positiv auswirken; so bei der Regelverschonung (§ 13a Abs. 1 ErbStG) bzw. der Optionsverschonung nach § 13a Abs. 10 ErbStG, ferner auch beim Verwaltungsvermögen. Denn der gemeine Wert des Betriebs ist abhängig vom Ertragswertverfahren.

 
Praxis-Beispiel

Einfluss des Kapitalsierungsfaktors auf Verschonungsmaßnahmen

Der Erwerber E erbt am 1.5.2022 einen Betrieb. Durch eine Unternehmensbewertung wurde ein gemeiner Wert von 3.000.000 EUR ermittelt. Das Verwaltungsvermögen beläuft sich auf 1.600.000 EUR.

Lösung

Nach § 13b Abs. 2 ErbStG errechnet sich die Quote wie folgt:

Verwaltungsvermögen: 1.600.000 EUR = abgerundet 53 %

gemeiner Wert Betrieb: 3.000.000 EUR

Damit kommt für E weder die Regelverschonung noch die Vollverschonung in Betracht. Denn mit 53 % ist das Verwaltungsvermögen im Verhältnis zum Betrieb ist zu hoch.

Abwandlung:

Der Erwerber E erbt am 1.5.2022 einen Betrieb. Mit Hilfe des vereinfachten Ertragswertverfahrens wurde ein gemeiner Wert von 3.290.000 EUR ermittelt. Das Verwaltungsvermögen beläuft sich auf 1.600.000 EUR.

Lösung

Nach § 13b Abs. 2 ErbStG errechnet sich die Quote wie folgt:

Verwaltungsvermögen: 1.600.000 EUR = abgerundet 48 %

gemeiner Wert Betrieb: 3.290.000 EUR

Nun kommt für E die Regelverschonung in Betracht. Denn das Verwaltungsvermögen im Verhältnis zum Betrieb ist nicht mehr zu hoch. Die Optionsverschonung ist nicht möglich, da das Verwaltungsvermögen zu hoch ist.

In der Zeile 37 ist der anzusetzende Jahresertrag aus Zeile 35 zu übernehmen. Dessen Multiplikation mit dem feststehenden Kapitalisierungsfaktor 13,75 führt zum Ertragswert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge