Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] zu den Aufwendungen von Arbeitnehmern für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (sowie für Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt) erbracht werden, bleiben steuerfrei.[2] Die Steuerbefreiung gilt für Zuschüsse ebenso wie für die Arbeitgebergestellung eines sog. Jobtickets.

Aufgrund der zusätzlichen Steuerbefreiung kann die Vollamortisation bzw. die Steuerfreiheit einer BahnCard nicht nur aus der Nutzung für Dienstreisen, sondern auch aus der Nutzung als sog. Jobticket resultieren.

Die Kostendeckung bzw. Amortisation der BahnCard ist auch allein über (weite) Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte möglich. Die Finanzverwaltung fordert hier aber, dass die BahnCard nicht teurer sein darf, als eine Monats- oder Jahreskarte für die benötigte Strecke zur Arbeit.

Amortisationsprognose

Ergibt die Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe der Fahrberechtigung, dass die Summe

  • aus den ersparten Kosten für Einzelfahrscheine, die für Fahrten im Rahmen einer Dienstreise (oder Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung) anfallen würden, und
  • dem regulären Verkaufspreis einer Fahrberechtigung für die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (oder zu einem Sammelpunkt oder zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet) für den entsprechenden Gültigkeitszeitraum

die Kosten der BahnCard erreicht oder übersteigt, ist die Arbeitgeberleistung insgesamt steuerfrei.[3]

 
Praxis-Beispiel

Vollamortisation mit Jobticket-Funktion

Der Arbeitgeber überlässt einer Mitarbeiterin eine BahnCard 100, die er zum Preis von 4.400 EUR erworben hat. Nach der Prognose des Arbeitgebers betragen die ersparten Kosten der Einzelfahrscheine für Dienstreisen im Gültigkeitszeitraum 3.000 EUR. Der reguläre Preis der Jahresbahnfahrkarte für die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte hätte 1.600 EUR betragen.

Ergebnis: Nach der Prognose des Arbeitgebers zum Zeitpunkt der Hingabe übersteigen die ersparten Kosten für die Einzelfahrscheine die Kosten der BahnCard 100.

 
Ersparte Kosten für Einzelfahrscheine 3.000 EUR
Zzgl. regulärer Verkaufspreis der Fahrberechtigung (Whg. – erste Tätigkeitsstätte) + 1.600 EUR
Summe der ersparten Kosten 4.600 EUR
Kosten der BahnCard 100 > 4.400 EUR

Die BahnCard 100 ist i. H. v. 3.000 EUR steuerfreier Reisekostenersatz und der verbleibende Betrag von 1.400 EUR bleibt als Jobticket steuerfrei (und ist auch nur in dieser Höhe auf der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen).

 
BahnCard 100 4.400 EUR
Abzgl. steuerfreier Reisekostenersatz - 3.000 EUR
Als Jobticket steuerfrei 1.400 EUR

Auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung sowie die private Nutzungsmöglichkeit kommt es nicht an.

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