Dr. Matthias Gehm[*]
Das BMF hat mit Schreiben v. 30.6.2021 das Anwendungsschreiben zur steuerlichen Geltendmachung von Bewirtungsaufwendungen gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG überarbeitet (BMF v. 30.6.2021 – IV C 6 - S 2145/19/10003 :003 – DOK 2021/0748446, EStB 2021, 341 (Gehm; in dieser Ausgabe). Anlässlich dieses Umstandes sollen zentrale Aspekte dieser Regelung unter Würdigung neuerer Rechtsprechung beleuchtet werden.
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