Verfahren: Gebäude auf fremdem Grund und Boden

 
Wert des unbelasteten Grundstücks nach §§ 179, 182 bis 191 und 196 BewG abzgl. des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks nach § 179 BewG (§ 195 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BewG)
+
über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts kapitalisierte Differenz aus dem angemessenen Verzinsungsbetrag des Bodenwerts des unbelasteten Grundstücks und dem vertraglich vereinbarten jährlichen Nutzungsentgelt (§ 195 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 BewG)
./.
ggf. nicht zu entschädigender Wertanteil des Gebäudes bei Ablauf des Nutzungsrechts (§ 195 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 4 BewG)
=
Wert des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden = Grundbesitzwert (§ 195 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 und 4 BewG)

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