Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
(1) 1Der Grundsteuerwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft setzt sich aus den ermittelten Reinerträgen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und Nutzungsarten gemäß § 31 Absatz 2 bis 8 LGrStG sowie den typisierenden Zuschlägen zu den Reinerträgen gemäß § 32 Absatz 1 und 2 LGrStG zusammen. 2Die Summe der Reinerträge und Zuschläge ist gemäß § 30 Absatz 3 LGrStG mit dem Faktor 18,6 zu kapitalisieren. 3Nach Anwendung der Rundungsregelung des § 24 Absatz 4 LGrStG ergibt sich der nach § 13 Absatz 1 LGrStG gesondert festzustellende Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. 4Dies gilt auch für Personengesellschaften und -gemeinschaften gemäß AE zu § 25 Absatz 1.
(2) 1Erstreckt sich eine wirtschaftliche Einheit Betrieb der Land- und Forstwirtschaft über mehrere Gemeinden, ist die Summe der Reinerträge der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und Nutzungsarten nach § 33 Absatz 2 Satz 1 LGrStG für jede Gemeinde gesondert zu ermitteln. 2Dies gilt auch für die typisierten Zuschläge zum Reinertrag nach § 32 Absatz 1 und 2 LGrStG. 3Der auf eine Gemeinde entfallende Anteil am Grundsteuerwert berechnet sich gemäß § 33 Absatz 2 Satz 2 LGrStG aus der jeweils für eine Gemeinde gesondert ermittelten Summe der Reinerträge im Verhältnis zur Gesamtsumme der Reinerträge des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. 4Dabei handelt es sich mangels der Anordnung einer Feststellung nicht um einen Grundlagenbescheid i. S. d. § 171 Absatz 10 AO mit Bindungswirkung für den ggf. folgenden Zerlegungsbescheid, sondern um eine unselbständige Besteuerungsgrundlage für das Zerlegungsverfahren gemäß § 47 LGrStG.
Beispiel: Verstärkte Tierhaltung
Landwirt L ist Eigentümer von mehreren Grundstücken, die der landwirtschaftlichen Nutzung zuzuordnen sind. Folgende Grundstücksinformationen sind zu berücksichtigen:
Gemeinde A, Flur 25, Flurstück 57, Größe: 50 ha, tatsächliche Nutzung A (Ackerland), EMZ 175.000;
Gemeinde B, Flur 1, Flurstück 60, Größe: 25 ha, tatsächliche Nutzung Gr (Grünland), EMZ 100.000;
Gemeinde B, Flur 1, Flurstück 61, Größe: 1,25 ha, tatsächliche Nutzung Hofstelle.
Ferner werden Milchkühe mit Nachzucht und Mastbullen, die umgerechnet in Vieheinheiten 250 VE ergeben, gehalten. In Tabelle 8 ist eine vollständige Berechnung zur Bewertung der landwirtschaftlichen Fläche sowie des Zuschlags für verstärkte Tierhaltung inklusive Zerlegung zum Beispiel dargestellt.
Tabelle 8: Bewertung und Zerlegung zum Beispiel "Verstärkte Tierhaltung" (AE zu § 33 LGrStG)
Überprüfung, ob ein Zuschlag wegen verstärkter Tierhaltung anzusetzen ist: | ||
tatsächliche Vieheinheiten | 250,00 | |
Eigentumsfläche der landwirtschaftlichen Nutzung - verpachtete Fläche + zugepachtete Fläche = selbstbewirtschaftete Fläche |
75,00 ha 0,00 ha 0,00 ha 75,00 ha |
|
x Faktor gem. Anlage 1 zum LGrStG | 2,00 VE/ha | |
= zulässige Vieheinheiten | 150,00 | |
Überbestand an Vieheinheiten | 100,00 |
Gemeinde A: Bewertungsfaktoren Flur 25, Flurstück 57 | ||
Grundbetrag | 50 ha x 252 €/ha = | 12.600,00 € |
+ Ertragsmesszahl (EMZ) | 175.000 EMZ x 0,041 €/EMZ | + 7.175,00 € |
= Flächenwert landwirtschaftliche Nutzung | = 19.775,00 € |
Berechnung eines anteiligen Zuschlags für verstärkte Tierhaltung Gemeinde A: | ||
Überbestand | 100 VE | |
x Faktor Anlage 1 zum LGrStG | x 79 €/VE | |
= Zuschlag für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft | = 7.900 € | |
x Eigentumsfläche in der Gemeinde A-Dorf | x 50 ha | |
/ gesamte landwirtschaftlich genutzte Eigentumsfläche | / 75 ha | |
= Zuschlagsanteil für Gemeinde A | 5.266,67 € |
Ermittlung der Reinerträge des Betriebs in der Gemeinde A | ||
Summe der Flächenwerte = Reinertrag der landwirtschaftlichen Nutzung | 19.775,00 € | |
+ Anteil Zuschlag verstärkte Tierhaltung | + 5.266,67 € | |
= Summe der Reinerträge des Betriebs | = 25.041,67 € |
Gemeinde B: Bewertungsfaktoren Flur 1, Flurstück 60 | ||
Grundbetrag | 25 ha x 252 €/ha = | 6.300,00 € |
+ Ertragsmesszahl (EMZ) | 100.000 EMZ x 0,041 €/EMZ | + 4.100,00 € |
= Flächenwert landwirtschaftliche Nutzung | = 10.400,00 € |
Berechnung eines anteiligen Zuschlags für verstärkte Tierhaltung Gemeinde B: | ||
Überbestand | 100 VE | |
x Faktor Anlage 1 zum LGrStG | x 79 €/VE | |
= Zuschlag für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft | = 7.900 € | |
x Eigentumsfläche in der Gemeinde B-Dorf | x 25 ha | |
/ gesamte landwirtschaftlich genutzte Eigentumsfläche | / 75 ha | |
= Zuschlagsanteil für Gemeinde B | = 2.633,33 € |
Gemeinde B: Bewertungsfaktoren Flur 1, Flurstück 61 | ||
Hofstelle | 1,25 ha x 662 €/ha x 3 = | 2.482,50 € |
= Flächenwert der Nutzungsart Hofstelle | = 2.482,50 € |
Ermittlung der Reinerträge des Betriebs in der Gemeinde B | ||
Summe der Flächenwerte = Reinertrag der landwirtschaftlichen Nutzung | 10.400,00 € | |
+ Summe der Flächenwerte = Reinertrag Nutzungsart Hofstelle | + 2.482,50 € | |
+ Anteil Zuschläge verstärkte Tierhaltung | + 2.633,33 € | |
= Summe der Reinerträge des Betriebs | = 15.515,83 € |
Ermittlung des Grundsteuerwerts des Betriebs | ||
Summe der Reinerträge des Betriebs in der Gemeinde A | 25.041,67 € | |
Summe der Reinerträge des Betriebs in der Gemeinde B | ... |
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