Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

 

(1) 1Der Grundsteuerwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft setzt sich aus den ermittelten Reinerträgen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und Nutzungsarten gemäß § 31 Absatz 2 bis 8 LGrStG sowie den typisierenden Zuschlägen zu den Reinerträgen gemäß § 32 Absatz 1 und 2 LGrStG zusammen. 2Die Summe der Reinerträge und Zuschläge ist gemäß § 30 Absatz 3 LGrStG mit dem Faktor 18,6 zu kapitalisieren. 3Nach Anwendung der Rundungsregelung des § 24 Absatz 4 LGrStG ergibt sich der nach § 13 Absatz 1 LGrStG gesondert festzustellende Grundsteuerwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. 4Dies gilt auch für Personengesellschaften und -gemeinschaften gemäß AE zu § 25 Absatz 1.

 

(2) 1Erstreckt sich eine wirtschaftliche Einheit Betrieb der Land- und Forstwirtschaft über mehrere Gemeinden, ist die Summe der Reinerträge der land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und Nutzungsarten nach § 33 Absatz 2 Satz 1 LGrStG für jede Gemeinde gesondert zu ermitteln. 2Dies gilt auch für die typisierten Zuschläge zum Reinertrag nach § 32 Absatz 1 und 2 LGrStG. 3Der auf eine Gemeinde entfallende Anteil am Grundsteuerwert berechnet sich gemäß § 33 Absatz 2 Satz 2 LGrStG aus der jeweils für eine Gemeinde gesondert ermittelten Summe der Reinerträge im Verhältnis zur Gesamtsumme der Reinerträge des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. 4Dabei handelt es sich mangels der Anordnung einer Feststellung nicht um einen Grundlagenbescheid i. S. d. § 171 Absatz 10 AO mit Bindungswirkung für den ggf. folgenden Zerlegungsbescheid, sondern um eine unselbständige Besteuerungsgrundlage für das Zerlegungsverfahren gemäß § 47 LGrStG.

Praxis-Beispiel

Beispiel: Verstärkte Tierhaltung

Landwirt L ist Eigentümer von mehreren Grundstücken, die der landwirtschaftlichen Nutzung zuzuordnen sind. Folgende Grundstücksinformationen sind zu berücksichtigen:

Gemeinde A, Flur 25, Flurstück 57, Größe: 50 ha, tatsächliche Nutzung A (Ackerland), EMZ 175.000;

Gemeinde B, Flur 1, Flurstück 60, Größe: 25 ha, tatsächliche Nutzung Gr (Grünland), EMZ 100.000;

Gemeinde B, Flur 1, Flurstück 61, Größe: 1,25 ha, tatsächliche Nutzung Hofstelle.

Ferner werden Milchkühe mit Nachzucht und Mastbullen, die umgerechnet in Vieheinheiten 250 VE ergeben, gehalten. In Tabelle 8 ist eine vollständige Berechnung zur Bewertung der landwirtschaftlichen Fläche sowie des Zuschlags für verstärkte Tierhaltung inklusive Zerlegung zum Beispiel dargestellt.

Tabelle 8: Bewertung und Zerlegung zum Beispiel "Verstärkte Tierhaltung" (AE zu § 33 LGrStG)

Überprüfung, ob ein Zuschlag wegen verstärkter Tierhaltung anzusetzen ist:
tatsächliche Vieheinheiten   250,00

Eigentumsfläche der landwirtschaftlichen Nutzung

- verpachtete Fläche

+ zugepachtete Fläche

= selbstbewirtschaftete Fläche

75,00 ha

0,00 ha

0,00 ha

75,00 ha
 
x Faktor gem. Anlage 1 zum LGrStG 2,00 VE/ha  
= zulässige Vieheinheiten   150,00
Überbestand an Vieheinheiten   100,00
Gemeinde A: Bewertungsfaktoren Flur 25, Flurstück 57
Grundbetrag 50 ha x 252 €/ha = 12.600,00 €
+ Ertragsmesszahl (EMZ) 175.000 EMZ x 0,041 €/EMZ + 7.175,00 €
= Flächenwert landwirtschaftliche Nutzung   = 19.775,00 €
Berechnung eines anteiligen Zuschlags für verstärkte Tierhaltung Gemeinde A:
Überbestand 100 VE  
x Faktor Anlage 1 zum LGrStG x 79 €/VE  
= Zuschlag für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft = 7.900 €  
x Eigentumsfläche in der Gemeinde A-Dorf x 50 ha  
/ gesamte landwirtschaftlich genutzte Eigentumsfläche / 75 ha  
= Zuschlagsanteil für Gemeinde A   5.266,67 €
Ermittlung der Reinerträge des Betriebs in der Gemeinde A
Summe der Flächenwerte = Reinertrag der landwirtschaftlichen Nutzung 19.775,00 €
+ Anteil Zuschlag verstärkte Tierhaltung + 5.266,67 €
= Summe der Reinerträge des Betriebs = 25.041,67 €
Gemeinde B: Bewertungsfaktoren Flur 1, Flurstück 60
Grundbetrag 25 ha x 252 €/ha = 6.300,00 €
+ Ertragsmesszahl (EMZ) 100.000 EMZ x 0,041 €/EMZ + 4.100,00 €
= Flächenwert landwirtschaftliche Nutzung   = 10.400,00 €
Berechnung eines anteiligen Zuschlags für verstärkte Tierhaltung Gemeinde B:
Überbestand 100 VE  
x Faktor Anlage 1 zum LGrStG x 79 €/VE  
= Zuschlag für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft = 7.900 €  
x Eigentumsfläche in der Gemeinde B-Dorf x 25 ha  
/ gesamte landwirtschaftlich genutzte Eigentumsfläche / 75 ha  
= Zuschlagsanteil für Gemeinde B   = 2.633,33 €
Gemeinde B: Bewertungsfaktoren Flur 1, Flurstück 61
Hofstelle 1,25 ha x 662 €/ha x 3 = 2.482,50 €
= Flächenwert der Nutzungsart Hofstelle   = 2.482,50 €
Ermittlung der Reinerträge des Betriebs in der Gemeinde B
Summe der Flächenwerte = Reinertrag der landwirtschaftlichen Nutzung 10.400,00 €
+ Summe der Flächenwerte = Reinertrag Nutzungsart Hofstelle + 2.482,50 €
+ Anteil Zuschläge verstärkte Tierhaltung + 2.633,33 €
= Summe der Reinerträge des Betriebs = 15.515,83 €
Ermittlung des Grundsteuerwerts des Betriebs
Summe der Reinerträge des Betriebs in der Gemeinde A 25.041,67 €
Summe der Reinerträge des Betriebs in der Gemeinde B ...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge