OFD Münster, Verfügung v. 7.4.2008, o. Az.

Der BFH hat mit Urteilen vom 27.3.2007 (VIII R 25/05 und VIII R 60/05) abweichend von der Verwaltungsauffassung entschieden, dass ein im VZ 2001 realisierter Auflösungsverlust i.S. des § 17 EStG nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegt.

Diese Urteile sollen demnächst im BStBl veröffentlicht werden. Es bestehen keine Bedenken, die Urteile bereits im Vorgriff auf die beabsichtigte Veröffentlichung in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Dies gilt aber nur hinsichtlich der Nichtanwendung des Halbeinkünfteverfahrens im VZ 2001 auf den Gewinn oder Verlust i.S. des § 17 EStG.

Die o.g. Urteile enthalten darüber hinaus auch Aussagen zur Liquidationsbesteuerung (§ 11 KStG). Insoweit soll ein Nichtanwendungserlass ergehen.

 

Normenkette

EStG § 3 Nr. 40

EStG § 17

EStG § 52 Abs. 34 a;

KStG § 11

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge