Beispiel 1

Ein Arbeitgebender bietet seinen Arbeitnehmenden an vier Tagen in der Woche eine Tätigkeit in einem Coworking-Space an. Einen Tag in der Woche arbeiten die Arbeitnehmenden im Betrieb. Der Arbeitgebende hat als Tätigkeitsstätte für die Arbeitnehmenden jeweils den Coworking-Space festgelegt.

Lösung: Der Coworking-Space ist die erste Tätigkeitsstätte. Die Entfernungspauschale ist für die Wege zwischen Wohnung und Coworking-Space als erster Tätigkeitsstätte maßgebend. Sie kann nur für die einfache Entfernung geltend gemacht werden. Verpflegungsmehraufwendungen können nicht berücksichtigt werden. Die Aufwendungen für die Fahrten zum Betrieb sind als Reisekosten absetzbar. Verpflegungsmehraufwendungen können insoweit geltend gemacht werden.

 

Beispiel 2

Ein Arbeitgebender bietet seinen Arbeitnehmenden an zwei Tagen in der Woche eine Tätigkeit in einem Coworking-Space an. Drei Tage in der Woche arbeiten die Arbeitnehmenden im Betrieb. Der Arbeitgebende hat als Tätigkeitsstätte für die Arbeitnehmenden jeweils den Betrieb festgelegt.

Lösung: Der Coworking-Space ist nicht die erste Tätigkeitsstätte. Die Aufwendungen für die Fahrten zum Coworking-Space sind als Reisekosten absetzbar. Die Verpflegungsmehraufwendungen stellen Reisekosten dar. Die Entfernungspauschale ist für die Wege zwischen Wohnung und Betrieb als erster Tätigkeitsstätte maßgebend. Verpflegungsmehraufwendungen können insoweit nicht gelten gemacht werden.

Beraterhinweis Bei Selbständigen dürfen die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte den Gewinn nicht mindern (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 S. 1 EStG). BA können im Ergebnis nur in Höhe der Entfernungspauschale abgezogen werden (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 S. 2 EStG). Die Höhe der Korrektur ist abhängig von der Bewertung der Entnahme der privaten Nutzung des betrieblichen Pkw mit der pauschalen oder individuellen Methode (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 S. 3 EStG).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge