Rz. 18
[Autor/Stand] Der Bundestag wolle beschließen: Das vom Deutschen Bundestag in seiner 189. Sitzung am 11.11.1993 beschlossene Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG) wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefaßten Beschlüsse geändert.
[keine Änderung von § 7 Abs. 6 AStG entsprechend dem Vorschlag des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages]
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