Die Landesverordnung über die Zuständigkeiten der Finanzämter in Schleswig-Holstein vom 14. April 1970 (GVOBl. Schl.-H. S. 114), geändert durch die Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Zuständigkeiten der Finanzämter in Schleswig-Holstein vom 21. November 1972 (GVOBl. Schl.-H. S. 220), wird wie folgt geändert: Im zweiten Teil ist hinter § 24 einzufügen:

„§ 24a

Für die Durchführung der §§ 2 bis 5, 7 bis 14 und 18 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen vom 8. September 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 1713) ist im Bezirk der Oberfinanzdirektion Kiel zuständig das Finanzamt Kiel-Nord.”

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