Rz. 141

Dem EuGH liegen zwei Vorabentscheidungsersuche des BFH zur Frage der Zuordnung bei privater Mitverwendung vor. Grundlage für diese Vorlagen war insbesondere das EuGH-Urteil Ryjewo und die sich daraus ergebende Frage, ob sich hieraus Erkenntnisse für die Anforderungen an Zuordnungsentscheidung und Dokumentation ergeben. Dabei geht es um folgende Sachverhalte.

Praxisbeispiel

Zuordnungserfordernisse

 

Rz. 142

Einzelunternehmer N errichtet in 2014 ein Einfamilienhaus, das bei einer Gesamtnutzfläche von 149 qm nach dem Grundrissplan vom 29.7.2014 im EG ein Arbeitszimmer von 16 qm enthält. N macht nicht in seinen Voranmeldungen, sondern erst in der Umsatzsteuererklärung 2015, die beim FA am 28.9.2016 eingeht, einen anteiligen Vorsteuerabzug für das Arbeitszimmer geltend.

G errichtet in 2014 eine Photovoltaikanlage zum Stromselbstverbrauch und zur steuerpflichtigen Einspeisung in das Stromnetz eines Energieversorgers ein. Die Umsatzsteuererklärung 2014 gibt G am 29.2.2016 ab. Frühere Erklärungen zu dieser Anlage liegen nicht vor.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge