Fällt eine Gesellschafterforderung bei der Auflösung einer Personengesellschaft aus, so ist der Wertverlust als Teil des Aufgabegewinns/-verlusts nach § 5a Abs. 5 S. 1 EStG mit der Tonnagebesteuerung abgegolten.

FG Nds. v. 9.7.2020 – 1 K 10038/15, EFG 2021, 537, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IV R 20/20

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