Der bei einer KG nach § 15a Abs. 4 EStG für eine Kommanditisten-GmbH zum Beendigungszeitpunkt festgestellte Verlust geht nach Anwachsung auf diese (als letztverbleibende GmbH) über und kann mit künftigen Gewinnen des gesamten Unternehmens der GmbH verrechnet werden. Der Verlustfeststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG auf den Beendigungszeitpunkt der KG ist im Hinblick auf die Höhe des Verlusts im Fall der Anwachsung Grundlagenbescheid für die Ertragsteuer des übernehmenden Kommanditisten.

FG München v. 25.1.2023 – 6 K 1787/19, EFG 2023, 541, Rev. eingelegt, Az. des BFH: XI R 2/23

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