Aufwendungen, die durch einen notwendigen Aufenthalt zur Pflege entstehen, sind auch dann als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzugsfähig, wenn die Unterbringung nicht in einem Heim i.S.d. HeimG, sondern in einer Pflegewohngemeinschaft mit Betreuungsleistungen i.S.d. WTG NW erfolgt.

FG Köln v. 30.9.2020 – 3 K 1858/18, EFG 2021, 764, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 40/20

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