Das Besteuerungsrecht gem. § 50i EStG greift nach Auffassung des FG Baden-Württemberg nicht nur in den sog. Wegzugsfällen, sondern auch, wenn Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens an eine im Ausland ansässige Person verschenkt werden.
FG Baden-Württemberg v. 29.9.2021 – 14 K 880/20, EFG 2022, 1732, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 13/22
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