Eine Einkommensteuerveranlagung des Insolvenzschuldners ist bei einer sich voraussichtlich ergebenden Lohnsteuererstattung auch dann durchzuführen, wenn die Einkommensteuererklärung nur durch den Insolvenzverwalter unterschrieben worden ist. Denn im Erstattungsfall steht die Erklärungsbefugnis allein dem Insolvenzverwalter zu, da die Forderung auf Erstattung überzahlter Lohnsteuer in vollem Umfang in die Insolvenzmasse fällt.

FG Münster v. 15.5.2023 – 7 K 2627/20 E, EFG 2023, 1197, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 5/23

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge