Werden die für den Weiterbetrieb geeigneten Räumlichkeiten eines bestehenden Gewerbebetriebs verpachtet, ist von einer Übertragung der wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Pächter – und damit von einem Betriebsübergang im Ganzen i.S.d. § 2 Abs. 5 GewStG – auszugehen.

FG Rheinland-Pfalz v. 29.7.2021 – 3 K 1383/20. EFG 2021, 2003, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 17/21

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