Der Zufluss eines Vermögensvorteils bei einem beherrschenden Geschäftsführer-Gesellschafter setzt

  • neben der Fälligkeit des Anspruchs gegen die Kapitalgesellschaft
  • auch die gewinnmindernde Buchung bei der Gesellschaft voraus.

Das FG folgt damit nicht der Auffassung der Finanzverwaltung, die darauf abstellt, dass die Verbindlichkeit nach den GoB hätte berücksichtigt werden müssen (BMF v. 12.5.2014 – IV C 2 - S 2743/12/10001 – DOK 2014/0074863, BStBl. I 2014, 860 = EStB 2014, 214 [Günther]). Vielmehr kommt es für die Beurteilung, ob ein Zufluss fingiert werden kann, auf die tatsächliche Handhabung an. Die Grenze wird durch § 42 AO bestimmt.

FG Baden-Württemberg v. 30.6.2022 – 12 K 58/20, EFG 2023, 193, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 20/22

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