Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber steuerfreie Leistungen nach § 3 Nr. 33 EStG, so stellen die mit diesen Mitteln gezahlten Kinderbetreuungskosten den Sonderausgabenabzug ausschließende WK dar, auf die das Abzugsverbot gem. § 3c Abs. 1 S. 1 EStG Anwendung findet.

FG Köln v. 14.8.2020 – 14 K 139/20, EFG 2021, 439, Rev. eingelegt, Az. des BFH: III R 54/20

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