Überlässt ein unbeschränkt Steuerpflichtiger einer ausländischen Zwischengesellschaft unentgeltlich ein Darlehen und erzielt die ausländische Gesellschaft aus dem überlassenen Kapital Zinseinkünfte, hat § 7 AStG Vorrang vor § 1 AStG, so dass die Zinseinkünfte in voller Höhe gesondert festzustellen sind und sich sodann mindernd bei der Einkünftekorrektur nach § 1 AStG auswirken.

FG Münster v. 10.12.2020 – 8 K 665/16 F, EFG 2023, 33, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 38/22

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge