Bei der Beurteilung der "Art der Geschäfte" einer KapG i.S.d. § 44a Abs. 5 S. 1 EStG ist auf die tatsächliche Geschäftstätigkeit und nicht auf den satzungsmäßigen Unternehmensgegenstand abzustellen.

FG München v. 15.3.2021 – 7 K 1827/18, EFG 2021, 1383, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 18/21

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