Das in § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG enthaltene Tatbestandsmerkmal der "Anschaffung" ist unter Berücksichtigung der Gesetzessystematik sowie des Regelungszwecks der Vorschrift dahingehend auszulegen, dass auch die Entnahme eines Wirtschaftsguts als anschaffungsähnlicher Vorgang gilt. Anschaffungskosten entstehen in diesem Fall in Höhe des Teilwerts (vgl. hierzu auch: Günther, Ist die "Entnahme" ein "anschaffungsnaher Aufwand" nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG? – Rechtsfolgen der Sichtweise des FG Köln, EStB 2021, 401).

FG Köln v. 25.2.2021 – 11 K 2686/18, EFG 2021, 1902, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 7/21

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