Ist für die Prüfung der Überschreitung der Gewinngrenze bei § 7g EStG

  • der Steuerbilanzgewinn oder
  • ein um außerbilanzielle Effekte wie nichtabziehbare BA sowie einkommensteuerfreie Einnahmen korrigierter Gewinn

maßgebend? Das FG entschied:

Unter "Gewinn" i.S.d. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG ist der Steuerbilanzgewinn und nicht der steuerliche Gewinn i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG zu verstehen. Eine Korrektur um außerbilanzielle Positionen wie nichtabziehbare BA oder einkommensteuerfreie Einnahmen (z.B. nicht abziehbare Aufwendungen nach § 10 KStG) findet nicht statt (gegen BMF v. 15.6.2022 – IV C 6 - S 2139b/21/10001:001, BStBl. I 2022, 945 = EStB 2022, 253 [Herkens]).

FG Baden-Württemberg v. 2.5.2023 – 10 K 1873/22, Rev. eingelegt, Az. des BFH: X R 14/23

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