Der Alleingesellschafter einer GmbH kann mit der Gesellschaft einen Arbeitsvertrag schließen, so dass er steuerlich deren Arbeitnehmer ist und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht. Das Vorliegen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses bestimmt sich i.R.d. Pauschalierung der Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte allein nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben. Sozialversicherungsrechtlich ist kein Beschäftigter, wer als Alleingesellschafter einer GmbH zugleich deren Arbeitnehmer ist.

FG Münster v. 2.6.2022 – 9 V 1110/22 E

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