Im Jahresendspurt haben die gesetzgebenden Organe der Bundesrepublik, wie so häufig, noch umfangreiche Steueränderungsgesetze auf den Weg gebracht. Diese wurden mit fulminanten und vielversprechenden Titeln versehen – das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Wachstumschancengesetz. Während das Zukunftsfinanzierungsgesetz seinen Schwerpunkt nicht im Steuerrecht hatte und bereits Ende November 2023 verabschiedet werden konnte,[1] schickte der Bundesrat das Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss.[2] Dieser konnte vor Weihnachten nicht mehr zusammentreten. Die informellen Vorgespräche scheiterten auch aufgrund der Unsicherheiten im Hinblick auf den Bundeshaushalt 2023 und 2024 in Folge des Urteils des BVerfG zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021.[3]

Der Beitrag stellt die umsatzsteuerlichen Änderungen beider Gesetze vor. Für das Wachstumschancengesetz bildet dabei die vom Bundestag am 17.11.2023 beschlossene und vom Bundesrat am 24.11.2023 an den Vermittlungsausschuss überwiesene Gesetzesfassung die Grundlage.[4] Neben zahlreichen Neuerungen im Detail steht die Einführung der E-Rechnung im nationalen Recht im Mittelpunkt. Die Hintergründe und Erwägungen des Gesetzgebers werden beleuchtet sowie die praktischen Auswirkungen der Neuregelungen diskutiert. Auch nicht umgesetzte Vorhaben werden erörtert. Zudem folgen Hinweise auf weitere, zum 1.1.2024 anstehende Änderungen im Umsatzsteuerrecht. Der Beitrag schließt mit einem Blick auf etwaigen weiteren Änderungsbedarf sowie einem Fazit.

[1] Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) v. 11.12.2023, BGBl. 2023 I Nr. 354 v. 14.12.2023.
[2] Vgl. BT-Drucks. 20/9524.
[4] BR-Drucks. 588/23 und BR-Drucks. 588/23 (B).

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