Überblick

Der vorliegende Beitrag legt die Voraussetzungen der Änderungskündigung dar, die aufgrund ihrer Vorrangstellung bei jeder Beendigungskündigung zu prüfen ist. Es wird insbesondere auf die soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung eingegangen. Die betriebsbedingte Änderungskündigung steht dabei im Vordergrund. Am Ende thematisiert der Beitrag die außerordentliche Änderungskündigung, die im Einzelfall relevant werden kann.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Änderungskündigung ist in § 2 KSchG, wenn auch nur ansatzweise, gesetzlich geregelt. Da die Änderungskündigung jedoch eine Form der Kündigung ist und auch als Beendigungskündigung wirken kann, gelten die Regelungen des § 1 KSchG wie auch des übrigen Gesetzes ebenso. Im Übrigen hat die Rechtsprechung die weiteren Voraussetzungen definiert. Für die außerordentliche Änderungskündigung ist im Wesentlichen auf § 626 BGB zu rekurrieren.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge