FinMin Hamburg, 31.7.2015, S 0166 - 2015/001 - 51

Mit BMF-Schreiben vom 22.7.2015 (im AIS: Steuerfachliche Informationen > AO + Nebengesetze > Allgemeines > BMF-Schreiben) wurde der AEAO geändert. Betroffen hiervon ist auch der AEAO zu § 46.

Der amtliche Vordruck zur Anzeige einer Abtretung oder Verpfändung wurde in „Abschnitt III. Anzeige” um den Hinweis ergänzt, dass die Vollabtretung auch Erstattungsansprüche aufgrund künftiger Änderungen der Steuerfestsetzung(en) umfasst, die nicht auf Verlustrückträgen (§ 10d EStG) oder rückwirkenden Ereignissen (§ 175 AO) aus Zeiträumen nach Eingang der Abtretungsanzeige / Verpfändungsanzeige bei der Finanzbehörde beruhen.

Gem. der neuen Nummer 6 des AEAO zu § 46 kann die mit BMF-Schreiben vom 31.1.2014 veröffentlichte Fassung des Vordrucks noch bis zum 31.12.2015 verwendet werden.

 

Normenkette

AO 1977 § 46

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