BMF

Änderung des AEAO


Änderung des AEAO

Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) geändert.

AEAO geändert

In dem aktuellen BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung zahlreiche Änderungen im AEAO bekannt gegeben. Änderungen wurden zu §§ 17, 30, 51, 52, 53, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 60a, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 67a, 68, 146, 172, 235, 251 und 363 vorgenommen.

Einige Änderungen sind redaktioneller Art, andere Ausführungen weitaus umfangreicher, wie beispielsweise zu § 52 (Gemeinnützige Zwecke) oder auch zu § 251 AO (Vollstreckbare Verwaltungsakte).

BMF, Schreiben v. 12.1.2022, IV A 3 - S 0062/21/10007 :001




Schlagworte zum Thema:  Abgabenordnung , BMF-Schreiben
0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion