Änderung des AEAO

AEAO geändert
In dem aktuellen BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung zahlreiche Änderungen im AEAO bekannt gegeben. Änderungen wurden zu §§ 17, 30, 51, 52, 53, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 60a, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 67a, 68, 146, 172, 235, 251 und 363 vorgenommen.
Einige Änderungen sind redaktioneller Art, andere Ausführungen weitaus umfangreicher, wie beispielsweise zu § 52 (Gemeinnützige Zwecke) oder auch zu § 251 AO (Vollstreckbare Verwaltungsakte).
BMF, Schreiben v. 12.1.2022, IV A 3 - S 0062/21/10007 :001
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6835
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.766
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.467
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.070
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.9736
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.196
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.038
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.471
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.327
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
1.24645
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
26.03.2025
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER
25.03.2025
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Neue Internetseite informiert über den digitalen Gewerbesteuerbescheid
25.03.2025
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Anwendung der Sanierungsklausel
25.03.2025
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Anwendungsschreiben zur Zinsschranke
25.03.2025
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Anwendung von gleich lautenden Erlassen und BMF-Schreiben
25.03.2025
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Allgemeinverfügung zum Körperschaftsteuerguthaben und Solidaritätszuschlag
20.03.2025
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Entlastung von Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug
19.03.2025
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Anwendungsschreiben zur neuen Kleinunternehmerbesteuerung
19.03.2025
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Kein Vorläufigkeitsvermerk wegen Besteuerung der Renten
19.03.2025