Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*]

Der steuermindernde Abzug von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen (§§ 3333b EStG) führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, die vor den Finanzgerichten und dann letztlich auch vor dem BFH ausgetragen werden. Hintergrund hierfür sind zum einen sich immer wieder neu ergebende Lebenssachverhalte, die Kosten in der Privatsphäre der Steuerpflichtigen verursachen, deren Abzugsfähigkeit nach § 33 EStG dann in Frage steht. Zum anderen führt die zunehmende Überalterung der Bevölkerung insbesondere im Bereich der Krankheitskosten zu Abgrenzungsfragen und damit einhergehenden Rechtsstreitigkeiten.

[*] Der Autor war stellvertretender Vorsteher bei einem FA und ist nun als Steuerberater tätig.

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