Die Regelungen des § 3 Nr. 72 EStG sowie deren Folgewirkungen sind komplex. Die Auslegungen der Finanzverwaltung durch das BMF-Schreiben vom 17.7.2023 sind nicht in allen Punkten zweifelsfrei. Manche weitergehenden Aspekte sind bislang zudem ungeklärt.

Es wird daher dauern, bis die Praxis alle Facetten der neuen Steuerfreiheit beleuchtet hat. Von der Auffassung der Finanzverwaltung abweichende Ansichten werden nur auf dem Rechtsweg zu klären sein. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber im Interesse der Steuervereinfachung und der Förderung des Klimaschutzes an verschiedenen Stellen noch einmal konkretisierend tätig wird.

 

Service: BMF v. 17.7.2023 – IV C 6 - S 2121/23/10001 :001 – DOK 2023/0659709, BStBl. I 2023, 1494 = EStB 2023, 301 (Schumann) abrufbar unter steuerberater-center.de

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