Stand: EL 135 – ET: 08/2023

Bei der Unternehmergesellschaft (UG) handelt es sich um eine besondere Form der im GmbHG geregelten > GmbH, die durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (BGBl I, 2026) geschaffen wurde. Die UG unterscheidet sich von der herkömmlichen GmbH insbesondere durch ein geringeres Stammkapital. Während das Stammkapital einer GmbH mindestens 25 000 EUR beträgt, kann eine UG bereits mit einem Stammkapital von 1 EUR gegründet werden. Um diese reduzierte Haftung zu verdeutlichen, muss die Firma die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" enthalten (vgl § 5a GmbHG).

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