Rz. 1

Stand: EL 137 – ET: 03/2024

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine > Juristische Person des Privatrechts, die von einer oder mehreren Personen gegründet werden kann. Bei den Gründungsgesellschaftern kann es sich sowohl um natürliche Personen, als auch um juristische Personen handeln. Die Rechtsgrundlagen dazu enthält im Wesentlichen das GmbHG. Danach ist mindestens eine natürliche Person zum Geschäftsführer zu bestellen, wobei es sich auch um einen Gesellschafter handeln kann (> Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften).

 

Rz. 2

Die GmbH erlangt Rechtskraft mit der Eintragung in das Handelsregister. Bis zur Eintragung handelt es sich um eine Vorgesellschaft, für die haftungsrechtlich die Vorschriften für eine GbR (> Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) gelten, dh die Gründungsgesellschafter haften persönlich und unbeschränkt. Die Vorgesellschaft und die spätere GmbH werden steuerlich wie ein Rechtssubjekt behandelt.

 

Rz. 3

Das haftende Kapital der GmbH wird Stammkapital genannt und beträgt grundsätzlich mindestens 25 000 EUR. Seit dem 01.11.2008 ist jedoch auch die Gründung einer sog "Mini-GmbH" (UG) mit vermindertem Stammkapital zulässig (im Einzelnen > Unternehmergesellschaft).

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