Rz. 1
Stand: EL 136 – ET: 11/2023
Die Verpflichtung zur Zahlung einer Rente, die zum Erwerb oder zur Sicherung von Einkünften eingegangen worden ist, kann beim Leistenden – je nach Einkunftsart – zu > Betriebsausgaben oder > Werbungskosten führen. Besteht kein solcher Zusammenhang mit besteuerbaren Einkünften, können die Aufwendungen > Sonderausgaben (> Rz 3 ff) oder nicht abziehbar sein (> Rz 8 ff).
Rz. 2
Stand: EL 136 – ET: 11/2023
Randziffer einstweilen frei.
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