Stand: EL 129 – ET: 02/2022

Die Kassen der > Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sind jeweils eine > Öffentliche Kasse iSd § 3 Nr 12 EStG (H 3.11 – Öffentliche Kassen – LStH); zu Einzelheiten > Aufwandsentschädigungen. Außerdem > Geistliche, > Lohnsteuer-Jahresausgleich Rz 57 ff, > Kirchensteuer, > Kirchensteueramt und > Spenden. Zur Erstattung von Aufwendungen bei Dienstreisen > Reisekostenvergütungen.

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