Rz. 103

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Das KuG gehört nicht zum Erwerbseinkommen, das die > Bemessungsgrundlage für das > Elterngeld darstellt. Der Bezug von KuG reduziert damit idR die Höhe eines späteren Anspruchs auf Elterngeld, wenn es in dem Zeitraum bezogen worden ist, der für die Bemessung des Elterngeldes zugrunde zu legen ist.

 

Rz. 104

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Wegen der Corona-Pandemie blieben auf Antrag bei der Ermittlung des Einkommens für die Zeit vom 01.03.2020 bis 31.08.2021 auch solche Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person aufgrund der Corona-Pandemie ein geringeres > Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatte und dies glaubhaft machen (> Glaubhaftmachung) konnte. Mit Wirkung ab 01.09.2021 wurde eine vergleichbare Regelung dauerhaft in § 3 Abs 1 BEEG aufgenommen.

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