Rz. 27

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Bruttoarbeitsentgelt ist das Soll-Entgelt, das ein ArbN ohne den Arbeitsausfall und vermindert um Entgelt für Mehrarbeit in dem Anspruchszeitraum erzielt hätte. Um die Entgeltminderung festzustellen, ist dieses mit dem in dem Anspruchszeitraum tatsächlich erzielten Bruttoarbeitsentgelt zu vergleichen. Wenn die Differenz in dem Anspruchszeitraum (Kalendermonat) größer als 10 % ist, kann der betreffende ArbN zur Prüfung der Anzahl der Betroffenen (> Rz 24) berücksichtigt werden.

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