Rz. 35
Stand: EL 109 – ET: 05/2016
Erhalten Rentenbezieher, die freiwillig in der GKV oder bei einem privaten Versicherer versichert sind, mit ihrer Rente einen Zuschuss zu ihren KV-Beiträgen (§ 106 SGB VI; > Renteneinkünfte Rz 87), so bleibt dieser Zuschuss nach § 3 Nr 14 EStG steuerfrei, unterliegt aber nicht dem > Progressionsvorbehalt des § 32b EStG.
Rz. 36
Stand: EL 109 – ET: 05/2016
Zu Folgewirkungen des Beitragszuschusses > Rz 39, 43. Ergänzend > Pflegeversicherung.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen