Stand: EL 103 – ET: 07/2014

Hilflos ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Das Gleiche gilt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung zu den genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist (vgl § 33b Abs 6 Satz 3, 4 EStG). Zu Auswirkungen > Haushaltshilfe Rz 41/2, > Behinderte Menschen Rz 15 ff, > Behinderten-Pauschbetrag Rz 26, 26/1, 29 und > Pflege-Pauschbetrag Rz 4.

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