Rz. 1

Stand: EL 111 – ET: 01/2017

Eine Versicherung des Hausrats ist eine > Sachversicherung. Die Prämien sind keine > Sonderausgaben Rz 25. Ist die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers mitversichert, sind die Prämien ggf anteilig WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (> Arbeitszimmer Rz 54). Soweit Prämien für eine Feuerversicherung begrifflich WK bei den Einkünften aus > Vermietung und Verpachtung darstellen, sind sie dort zu berücksichtigen.

 

Rz. 2

Stand: EL 111 – ET: 01/2017

Beiträge zu einer Feuerversicherung sind nicht als AgB nach § 33 EStG abziehbar, selbst wenn ein schutzwürdiges Kulturgut versichert wird. Zu Einzelheiten > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Denkmal.

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