Stand: EL 128 – ET: 11/2021

Beiträge zu Sachversicherungen sind idR nicht abziehbare Aufwendungen für die private > Lebensführung; sie werden mit dem > Grundfreibetrag abgegolten (> Sonderausgaben Rz 25). Ausnahmsweise sind sie > Werbungskosten, wenn ausschließlich > Arbeitsmittel zB gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert werden. Ergänzend > Einbruchversicherung, > Entfernungspauschale Rz 78, > Feuerversicherung, > Hausratversicherung, > Kraftfahrzeugkosten, > Kraftfahrzeugversicherung, > Rechtsschutzversicherung, > Reisegepäckversicherung.

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