Rz. 95

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Das > Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist zuständig für Verständigungsverfahren nach einem DBA (> Rz 67 ff) und dem EU-DBA-SBG (> Rz 80 ff) sowie für den Internationalen Rechtshilfeverkehr in Einzelfällen. Zum Verfahren vgl BMF vom 27.08.2021, BStBl 2021 I, 1495 (Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen). Vor Einleitung des Verfahrens ist zu prüfen, ob dem Begehren des Stpfl durch innerstaatliche Maßnahmen abgeholfen werden kann (vgl Art 25 Abs 2 OECD-MA).

 

Rz. 96

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Hinweis auf die besondere Bestandskraftregelung und Festsetzungsfrist des § 175a AO (> Verjährung von Steueransprüchen Rz 22/2; > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 46). Zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Auskunftsaustausch > Rz 103 ff.

 

Rz. 97

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

Randziffer einstweilen frei.

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