Rz. 15

Stand: EL 131 – ET: 09/2022

In den DBA bzw bei deren Anwendung werden häufig Begriffe verwendet, die für das nationale Steuerrecht eher untypisch sind und deshalb nachstehend in alphabetischer Reihenfolge kurz erläutert werden.

Anrechnungsmethode:

Eine der beiden Methoden, wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann, in diesem Fall durch Anrechnung der im anderen Vertragsstaat erhobenen Steuer (> Rz 38 ff). Vgl auch Freistellungsmethode.

Ansässigkeit

Die Ansässigkeit eines Stpfl ist das Merkmal, nachdem in DBA entschieden wird, welcher Staat (Ansässigkeitsstaat) das vorrangige Recht zur Besteuerung hat. Bei natürlichen Personen ist die Ansässigkeit vergleichbar mit den nationalen Anknüpfungsmerkmalen > Wohnsitz und gewöhnlicher > Aufenthalt, ist mit diesen jedoch nicht vollends identisch (> Rz 115).

Berechtigte Person

Der Begriff der "berechtigten Person" ist aufgrund des BEPS-Projekts (> Rz 303) in das OECD-MA eingefügt worden, um Personen, die in einem Vertragsstaat ansässig sind, jedoch missbräuchliche Gestaltungen nutzen, von den Vorteilen eines DBA auszuschließen. Dafür enthält Art 29 OECD-MA verschiedene Vorschläge, die von den Mitgliedstaaten in ihre DBA übernommen werden können.

Freistellungsmethode

Eine der beiden Methoden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, in diesem Fall dadurch, dass die Einkünfte in einem Staat nicht besteuert, sondern von der Steuer freigestellt werden. Die Einkünfte dürfen jedoch idR bei der Anwendung des Steuersatzes (> Progressionsvorbehalt) berücksichtigt werden (> Rz 33 ff). Vgl auch Anrechnungsmethode.

Inbound

Unter inbound wird – aus deutscher Sicht – die Situation verstanden, dass ein im Ausland ansässiger Stpfl Einkünfte in Deutschland erzielt.

Konsultationsverfahren

Das in den DBA vorgesehene Verfahren zur Ausräumung von Schwierigkeiten oder Zweifeln bei der Anwendung des DBA oder zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung, die im DBA nicht behandelt wird (> Rz 98 ff).

Methodenartikel

Methodenartikel sind diejenigen Artikel eines DBA, in denen geregelt wird, ob ein Vertragsstaat für bestimmte Einkünfte die Anrechnungsmethode oder die Freistellungsmethode anwenden wird, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Outbound

Unter outbound wird – aus deutscher Sicht – die Situation verstanden, dass von einem in Deutschland ansässigen Stpfl Einkünfte im Ausland erzielt werden.

Qualifikation

Unter Qualifikation wird die Zuordnung konkreter Einkünfte zu einer Verteilungsnorm in einem DBA verstanden.

Qualifikationskonflikt

Von einem Qualifikationskonflikt spricht man, wenn die Vertragsparteien eines DBA einen Sachverhalt nach dem jeweiligen nationalen Steuerrecht unterschiedlich beurteilen. Es handelt sich um einen positiven Qualifikationskonflikt, wenn es dadurch zu einer Doppelbesteuerung kommt, und um einen negativen Qualifikationskonflikt, wenn Einkünfte von keinem der Vertragsstaaten besteuert werden, dh sog "weiße Einkünfte" entstehen (zum Begriff siehe nachfolgend; zu Methoden zu deren Vermeidung vgl > Rz 45 ff).

Quellenstaat

Der Staat, in dem ein Stpfl nicht ansässig ist, aus oder in dem er jedoch Einkünfte bezieht respektive erzielt.

Remittance-base-Klausel

Einige DBA stellen bestimmte Einkünfte im Quellenstaat nicht oder nur teilweise frei, wenn diese Einkünfte im Ansässigkeitsstaat nach dessen innerstaatlichem Steuerrecht nur mit ihrem dorthin überwiesenen Betrag steuerpflichtig sind (Remittance = Überweisung); derartige Bestimmungen sind besonders im angelsächsischen Raum oder bei von dessen Rechtstradition geprägten Staaten verbreitet (> Rz 56 ff).

Rückfallklausel

Eine Regelung in einem DBA oder im nationalen Recht, wonach das Recht der Besteuerung an einen Vertragsstaat zurückfällt, wenn der andere Vertragsstaat von seinem Besteuerungsrecht keinen Gebrauch macht; siehe auch Subject-to-tax-Klausel und Switch-over-Klausel.

Streitbeilegungsbeschwerde

Der Antrag eines Stpfl auf Beseitigung einer Doppelbesteuerung aufgrund des EU-DBA-Streitbeilegungsgesetzes (> Rz 80 ff).

Switch-over-Klausel

Eine Regelung in einem DBA oder im nationalen Recht eines Vertragsstaates, wonach unter bestimmten Voraussetzungen nicht die grundsätzlich vorgesehene Freistellungsmethode, sondern die Anrechnungsmethode anzuwenden ist, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Switch-over-Klauseln sollen insbesondere verhindern, dass Einkünfte ganz oder teilweise nicht besteuert werden (> Rz 50 ff).

Subject-to-tax-Klausel

Eine Vorschrift, nach der das einem Staat zugewiesene Besteuerungsrecht an den anderen Staat zurückfällt, wenn der eigentlich berechtigte Staat sein Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt (Rückfallkausel; > Rz 60 ff).

Tie breaker rule

Die Bestimmungen eines DBA, die vorschreiben, welcher Staat als Ansässigkeitsstaat gilt, wenn eine (natürliche oder juritische) Person in beiden Vertragsstaaten ansässig ist (> Rz 117).

Treaty-override

Von dem Überschreiben eines Vertrages wird gesprochen, wenn ein nationales Gesetz vorschreibt, dass einzelne Regelungen eines DBA nicht anzuwenden sind, insbesondere eine Besteuerun...

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