Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Das Bundesverwaltungsamt ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMI mit Sitz in Köln (www.bundesverwaltungsamt.de). Zur Besteuerung der vom BVerwA – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – gezahlten Bezüge > Auslandslehrer Rz 4ff und EStG-K § 3 EStG 7.2. Das BVerwA ist ua die zentrale Ausbildungsbehörde für die Beamten des gehobenen und mittleren nichttechnischen Dienstes in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes. Die Prüfungsentschädigungen der Mitglieder von Prüfungsausschüssen beim BVerwA und ihrer Stellvertreter sind Einnahmen aus selbständiger Arbeit (> Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 1 ff, 13). Im Rahmen der > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 11 ff, 27 ff sind sie steuerfrei.

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